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> Immissions- und Arbeitsschutz > Gefahrstoffe am Arbeitsplatz | |||||||||||||||||||||||
Messung und Bewertung Gemäß Gefahrstoffverordnung unterliegen Arbeitsplätze, an denen mit gefährlichen Stoffen gearbeitet wird, einer Ermittlungs- und Überwachungspflicht. Daher ist überall dort, wo in der Luft am Arbeitsplatz ein gefährlicher Stoff freigesetzt wird, eine Arbeitsbereichsanalyse gemäß TRGS 402 und DIN EN 689 durchzuführen. Wenn ein Betreiber derartige Untersuchungen nicht selbst durchführen kann, wendet er sich an eine geeignete außerbetriebliche Messstelle. Durch die Stärkung der Arbeitgeberverantwortung im Hinblick auf die Gefährdungsbeurteilung durch die Novellierung der Gefahrstoffverordnung ergibt sich ein verstärkter Bedarf an Beratung zur Einstufung der Arbeitsplatzbelastungen, insbesondere auch durch die teilweise ersatzlose Streichung von Schadstoffgrenzwerten. Die LGA Immissions- und Arbeitsschutz GmbH ist als Messstelle für alle Schadstoffgruppen akkreditiert:
Unser Leistungsangebot umfasst die Messung von Gefahrstoffen in allen Industrie- und Wirtschaftsbereichen sowie auch die Beratung zur Schadstoffminimierung. Die Experten der LGA Immissions- und Arbeitsschutz GmbH verfügen über langjährige Erfahrungen mit der Durchführung unter anderem von
in Unternehmen aller Industrie- und Wirtschaftszweige. Ihr Ansprechpartner
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